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Irisdiagnose oder Augendiagnose

Die Irisdiagnose versteht sich als Hinweisdiagnostik auf der Grundlage von Irisphänomen.
 
In der Zusammenarbeit mit der Heidelberger Universität gelang es Heilpraktiker Josef Deck 1954 in der Forschung zu ophthalmotropen Phänomenen (Hinweiszeichen in der Iris), die nervale Verbindungen, in Form von Aufhellungen, Abdunkelungen, Wische, Flecke, Pigmentationen oder auch Gefäß-Zeichnungen, nachzuweisen.

Die ophthalomtrope Phänomenologie unterscheidet formale, strukturelle, vasale (die Gefäße betreffend), nervale, humorale und chromatische (die Farbe betreffend) Zeichen. Der Irisdiagnostiker erkennt die Zusammenhänge bestimmter Funktionsstörungen von Organen und Organsystemen sowie die Beziehung zur Konstitution. Die Konstitution berücksichtigt für körperliche Besonderheiten in unterschiedlichem Ausmaß die anatomisch-morphologischen (Gewebebeschaffenheit) und funktionellen Merkmale.

In der Konstitutionslehre unterscheidet die Irisdiagnostik verschiedene Formen:

Das Bild zeigt Herrn Kaiser mit einem Patienten

Der Hinweis auf Neigung zu bestimmten Erkrankungen differenziert der Irisdiagnostiker nach organreflektorischen und physiologischen Zeichen.

Die Irisdiagnose oder Augendiagnose bezieht nicht nur die Iris, sondern folgende Bereiche des Auges in die Diagnosefindung ein: